Standortpapier
Freie Bibelgemeinde Worpswede e.V.
1. Einleitung
1.1 Wer sind wir
Wir sind ein kleiner Kreis wiedergeborener Christen aus dem Umkreis
Worpswedes.
1.2 Was ist unser Ziel
Unser Ziel ist es, als örtliche Gemeinde wiedergeborenen Christen (am Ort)
eine Heimat zu geben sowie Suchenden die wahre Alternative für das Leben
anhand der Bibel aufzuzeigen und anzubieten.
Als Leitsatz für Gemeindegründung und Gemeindeleben steht für uns Apg. 2,42:
»Sie verharrten
aber
- in der Lehre
der Apostel,
- in der
Gemeinschaft,
- im Brechen
des Brotes und
- in den
Gebeten.«
Dadurch wollen wir ein einladendes Gemeindeleben praktizieren. In allem, was
wir tun, möchten wir bestrebt sein, vor allem die Ehre Gottes zu suchen.
2.
Glaubensbekenntnis
Wir glauben:
2.01
daß die Bibel von Gott inspiriert und in allen Teilen ohne Irrtum ist.
Sie spiegelt so die absolute Autorität des einen und wahrhaftigen Gottes in
allen Bereichen des Glaubens und der Lebensführung sowie in den Bereichen der
Historie und der Wissenschaft wieder.
2.02
an den dreieinigen Gott,
- den Heiligen
Geist, der uns in alle Wahrheit leitet und den Sohn zeigt,
- den Sohn, der
unsere Schuld bezahlt hat,
- den Vater, der
uns durch Jesu Erlösungstat als Kinder annimmt.
2.03
daß der dreieinige Gott den Kosmos und den darin lebenden Menschen in 6
(sechs) Tagen geschaffen hat.
2.04
daß der Mensch im Garten Eden durch seinen Ungehorsam gegen Gott von der
Gemeinschaft mit Gott ausgeschlossen ist. Somit sind er und seine
Nachkommen erlösungsbedürftig geworden.
2.05
daß Jesus Christus der einzige von Gott gegebene Weg zum Vater zurück
ist. Gott hat ihn stellvertretend für die Schuld aller Menschen sterben
lassen.
2.06
daß Jesus Christus von der Jungfrau Maria geboren wurde und ein sündloses
Leben führte. Er starb am Kreuz auf Golgatha und ist am dritten Tage von
den Toten auferstanden. Er sitzt zur Rechten Gottes, des Vaters. Von dort
wird er kommen und sowohl die Lebenden als auch die Toten richten.
2.07
an das Gnadengeschenk der Erlösung von der ewigen Verdammnis allein durch
Glauben an Jesus Christus und Seinen stellvertretenden Opfertod.
2.08
an die Gläubigentaufe als ein Symbol für eine geistliche Wahrheit:
- Mit Christus
gestorben,
- mit Christus
auferstanden.
2.09
an das Mahl des Herrn als ein Symbol für eine geistliche Wahrheit:
- als Mahl der
Einheit mit dem Herrn
- als Mahl der
Gemeinschaft mit dem Herrn und den Gläubigen,
- als Mahl der
Verkündigung
- als Mahl des
Gedächtnisses
2.10
an die Unverlierbarkeit des Heils.
2.11
daß der Glaube im alltäglichen Leben sichtbar wird (Heiligung).
2.12
daß Gott in verschiedenen Epochen den Menschen Errettung angeboten hat,
welche allerdings zu allen Zeiten ihren Grund in dem einen Opfer Christi hatte
und hat.
2.13
daß Gott am Ende der jetzigen Epoche die Gemeinde Jesu sowie die in Christus
Entschlafenen zu sich holt (Entrückung). Wir glauben, daß die Entrückung
vor der großen Drangsal geschieht. Den genauen Zeitpunkt selbst weiß nur Gott
der Vater.
2.14
daß Gott nach dieser großen Drangsal und einem anschließenden Völkergericht
ein tausendjähriges Friedensreich schaffen wird, in dem Jesus Christus
selbst mit seinen Heiligen sichtbar regieren wird.
2.15
daß Gott am Ende aller Zeiten einen neuen Himmel und eine neue Erde
schaffen wird.
2.16
an die Existenz der universellen Gemeinde als Leib Jesu Christi (Gemeinde
der Heiligen) im Allgemeinen und an die Existenz örtlicher Gemeinden aller
Wiedergeborenen im Einzelnen. Das Haupt der universalen sowie der örtlichen
Gemeinde ist Jesus Christus selbst.
2.17
daß Gott einem jedem Gemeindeglied mindestens eine Gabe zur Erbauung
der Gemeinde gegeben hat, die nach 1. Petr. 4,9+10 auch jeder einsetzen
sollte.
3.
Gemeindeverständnis
3.01 Biblische Definition von Gemeinde
Biblische Gemeinde gründet sich einzig und allein auf die Erlösungstat Jesu
Christi. In dem alleinigen Glauben an seinen stellvertretenden Opfertod und
an seine Auferstehung ist sie aus allen wahrhaft Gläubigen zu einem
geistlichen Tempel zusammengefügt.
Zu ihr gehören alle aus Gott geborenen Christen auf
- örtlicher sowie
auf
- weltweiter
Ebene.
Biblische Gemeinde
ist - der "Tempel Gottes". (Eph.2,21)
- der "Leib
Jesu", der Christus aber das Haupt. (Eph.4,16)
- die "Braut
Jesu". (Eph.5,32)
- die "Herde
Jesu" und ER der Hirte. (1.Petr.5,2-4)
- eine
"königliche Priesterschaft". (1.Petr.2,9)
- "Pfeiler
und Grundfeste der Wahrheit". ( 1.Tim.3,15)
- die Einheit der
"vor Grundlegung der Welt" Erwählten (Eph.1,4)
Biblische Gemeinde ist somit nicht Volkskirche im üblichen Sinne.
3.02 Verhältnis zur Kirche und anderen Gemeinschaften
Wir wissen uns mit allen Menschen verbunden, die Jesus Christus als ihren
persönlichen Heiland angenommen haben und ihr Leben ganz unter die Herrschaft
Gottes stellen wollen.
Insofern sieht sich die Gemeinde mit allen Glaubensgemeinschaften verbunden,
die ausschließlich auf dem Wort Gottes fußen.
Eine enge, d.h. eine Zusammenarbeit auf geistlicher Ebene kann folglich nur
mit Gemeinschaften erfolgen, die Gemeinden im biblischen Sinne sind.
Dort, wo biblische Inhalte verkürzt, verfälscht oder weggelassen werden,
kommt für uns eine Zusammenarbeit nicht in Frage.
Ebenfalls grenzen wir uns zu extrem autoritär ausgerichteten Gemeinden, in
denen auf unbiblische Weise Gläubige an Personen oder von Personen aufgestellte
Gebote gebunden werden, ab.
Eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Allianz oder Mitarbeit in der
Ökumene lehnen wir ab, da dies dem Bild des Leibes Jesu Christi widerspräche.
3.02.1. Verhältnis zu Gemeinden am Ort
Die Freie Bibelgemeinde Worpswede ist bestrebt, zu allen biblisch
ausgerichteten Gemeinden am Ort oder in der näheren Umgebung einen
freundschaftlichen Kontakt zu halten, wobei auch eine verbindliche
Zusammenarbeit möglich ist. Wir gehen davon aus, daß eine Vielzahl von
Gemeinden zu einer geistlichen Belebung ihres Umfeldes führt.
Die Freie Bibelgemeinde Worpswede ist bestrebt, zu allen biblisch
ausgerichteten Gemeinden am Ort oder in der näheren Umgebung einen
freundschaftlichen Kontakt zu halten. Wir gehen davon aus, daß eine Vielzahl
von Gemeinden zu einer geistlichen Belebung ihres Umfeldes führt.
3.02.2.Verhältnis zu Verbänden
Die Freie Bibelgemeinde Worpswede versteht sich als eine freie Gemeinde. Sie
lehnt daher die Mitgliedschaft in Verbänden, die eine Eingliederung in übergemeindliche
Hierarchiestrukturen verlangen, ab.
Die Mitgliedschaft in Verbänden, die lediglich beratende Funktion haben, wird
nicht abgelehnt, aber z.Zt. auch nicht angestrebt.
Es versteht sich von selbst, daß die Mitgliedschaft oder Mitarbeit nur in
Verbänden erfolgen kann, die auf biblischen Boden stehen.
3.02.3. Verhältnis zum Verein
Die Freie Bibelgemeinde Worpswede e.V. ist die "juristische Person"
der Gemeinde und somit Ansprechpartner für die "weltlichen"
Angelegenheiten der Gemeinde.
Jedes Gemeindeglied ist somit auch Mitglied des Vereins. Menschen, die nicht
den Herrn Jesus als ihren persönlichen Heiland angenommen haben, können auch
nicht Mitglied des Vereins werden.
Die Gemeindeleitung ist zugleich Vorstand des Vereins.
Jede als solche bezeichnete Gemeindeversammlung ist gleichzeitig
Vereinsversammlung.
Näheres regelt die Satzung.
3.03 Mitgliedschaft
Die Gemeinde praktiziert eine offizielle Mitgliedschaft. Die Voraussetzungen
hierfür sind:
a) nur
wiedergeborene Christen können Mitglied sein.
b) Jedes
Gemeindemitglied sollte sich mit den schriftlich festgelegten
Glaubensgrundsätzen, dem Gemeindeverständnis und der Vereinsatzung
identifizieren können.
c) Doppelmitgliedschaft
ist ausgeschlossen.
d) Menschen, die aus
einer Gemeinde ausgeschlossen wurden, können bis zur Klärung dieses
Sachverhaltes nicht Mitglied werden.
Die Aufnahme eines
neuen Mitgliedes erfolgt nach Absprache mit der Gemeindeleitung und nach Bekanntgabe
in der Gemeinde.
3.0.4.Verantwortung
Jedes Gemeindeglied ist als Glied am Leib Jesu für sein Handeln an erster
Stelle vor Gott, vor der Gemeinde und auch vor sich selbst verantwortlich.
Eine erklärte passive Mitgliedschaft gibt es also nicht. Es besteht somit
eine wechselseitige Beziehung in der Verantwortung des Gemeindegliedes zur
Gemeinde und in der Verantwortung der Gemeinde gegenüber dem Gemeindeglied.
3.04.1 Verbindlichkeit
Die Gemeinde erachtet eine erklärte Gemeindemitgliedschaft und Freiwilligkeit
als unbedingte Voraussetzungen für ein verbindliches Miteinander. Ein Glied
kann erst als solches angesprochen werden, wenn klar ist, daß es sich auch
als solches versteht. Möglichst regelmäßige Teilnahme an den
Gemeindeveranstaltungen (Hebr.10,24) und ein bewußtes Heiligungsleben
(1.Petr.1,16) sind Kennzeichen dieser Verbindlichkeit.
Jedes Gemeindeglied versichert vor Eintritt in die Gemeinde, daß es die Bibel
als Wort Gottes als unbedingte Autorität akzeptiert. Es versichert weiterhin,
daß es die Glaubensgrundlage, das Gemeindeverständnis und die Satzung des
Vereins für sich als verbindlich ansieht.
Sollten unterschiedliche Auffassungen im Bibelverständnis aufkommen, so sind
sie solange am Wort Gottes zu prüfen und unter Gebet zu begutachten, bis
Einigkeit hergestellt ist. Bis dahin gilt die vorherrschende Lehrmeinung als
verbindlich.
3.04.2 Seelsorge
Unter Seelsorge verstehen wir persönliches Miteinander und Fürsorge im
täglichen Leben. Wir wollen einander helfen, ermuntern, unterstützen und bei
Bedarf auch auf Probleme ansprechen. Unser Ziel ist dabei, jedem zu helfen,
ein Gott wohlgefälliges und erfülltes Leben zu führen (2. Tim.
3,16+17/1.Thess. 5, 14)
Wir gehen davon aus, daß alles "Handwerkzeug" zu einer gesunden
Seelsorge in der Bibel zu finden ist. Anleihen aus der Psychologie,
Psychotherapie, Psychiatrie, lehnen wir, sofern sie Gottes Wort
widersprechen, ab.
3.04.3 Gemeindezucht
Gemeindezucht ist für uns ein Teil biblischer Seelsorge.
Bei Bekanntwerden offensichtlicher Sünde im Leben eines Gemeindegliedes ist
der biblische Weg (Reden erst unter 4, dann unter 6 Augen, Bekanntmachen vor
der Gemeinde, bis hin zum Ausschluß aus der Gemeinde bei fehlender
Breitschaft zur Buße) konsequent und ohne Ansehen der Person einzuhalten.
Ziele der Gemeindezucht sind echte Buße und die Rückführung des Betreffenden
in die Gemeinschaft mit Gott und mit der Gemeinde sowie der Schutz der
Gemeinde vor Irrlehre und sich einschleichende Sünde.
Unter Ausschluß verstehen wir einen regelrechten Ausschluß aus allen
Gemeindeveranstaltungen.
Durchführung:
Dem Betroffenen wird mitgeteilt, daß er von den Gemeindeveranstaltungen
ausgeschlossen ist.
Sollte der Betroffene wider Erwarten doch zu den Veranstaltungen erscheinen,
wird öffentlich darauf hingewiesen, daß und aus welchen Gründen seine
Anwesenheit unerwünscht ist.
Sollte der Betroffene echte Buße tun, ist ebenso öffentlich zu verfahren.
3.05 Mitarbeiterschaft (Gaben)
Die Mitarbeiterschaft setzt sich aus jedem einzelnen Glied der Gemeinde
zusammen, da jeder wiedergeborene Christ mindestens eine Geistesgabe erhalten
hat.
Nach dem Zeugnis des Neuen Testamentes gibt es für die Gemeinde als Leib
Verpflichtungen sowohl gegenüber den eigenen Gliedern als auch gegenüber der
Welt bzw. auch anderen Gemeinden. Aus dieser Forderung entstehen Aufgaben für
die Gemeinde, die entsprechend auf die einzelnen Gemeindeglieder verteilt
werden müssen.
3.06 Leitung
3.06.1 Älteste
Die Gemeinde wird nach biblischen Gesichtspunkten (1.Tim.3,1-8) von einer
Mehrzahl Ältester (möglichst 3) geleitet. Dieses sind Männer, die von Gott
mit der Geistesgabe der Führung bedacht worden sind und unter Gebet und nach
einer Zeit der Bewährung von der Gemeinde als solche erkannt und anerkannt
werden.
Der Dienst der Ältesten muß nach Ablauf von jeweils 3 Jahren von der Gemeinde
bestätigt werden. Hierzu sind 80% der Stimmen aller Gemeindeglieder
notwendig.
3.06.2 Diakone
Die praktischen Arbeiten in der Gemeinde werden von Männern geleitet, die von
Gott hierfür ausgestattet wurden (1. Tim. 3,8-13); sie werden erst nach einer
Zeit der Erprobung erkannt und anerkannt.
3.07 Gemeindegründung, Evangelisation, Mission
Unter Evangelisation verstehen wir allgemein das Verbreiten der frohen
Botschaft von der Vergebung der Sünden. Entsprechend der allgemeinen
Wortverwendung ist Evangelisation das Verbreiten des Evangeliums im Umkreis
der Ortsgemeinde.
Das Einbinden der Neubekehrten in eine biblische Gemeinde wird von uns
als wichtig erachtet.
Dagegen verstehen wir unter Mission das Aussenden einer oder mehrerer
Personen in eine bestimmte Region mit dem Ziel der Evangelisation und der
Gründung von Gemeinde.
Die Entsendung eines Missionars oder einer Missionarin steht z.Zt. nicht an.
3.07.1
Wenn sich die Voraussetzungen zur Gründung einer neuen Gemeinde abzeichnen,
wird die Gemeinde ein Gründungsteam mit dieser Aufgabe betrauen.
Auf eine gezielte persönliche Nachbetreuung wird verstärkt Wert gelegt, damit
geistliches Wachstum beim Einzelnen und somit bei der gesamten Gemeinde
gewährleistet ist.
Wir erachten eine kleine Gemeinde als übersichtlicher und familiärer für das
einzelne Glied. Kleine Gemeinden sind zudem flexibler und eine Mehrzahl
kleiner Gemeinden - vielleicht sogar am gleichen Ort - geben dem suchenden
Christen eine größere Möglichkeit der Auswahl "seiner" Gemeinde und
beleben das geistliche Leben ihre Umfeldes.
3.08 Gemeindeveranstaltungen
3.08.1 Gottesdienste
Der Gottesdienst ist die zentrale Veranstaltung der Gemeinde. In ihm soll vor
allem gemeinschaftlich der Blick auf Gott gerichtet werden und IHM Ehre
zuteil werden.
Dies geschieht durch:
- Verkündigung
- zentral
(die Verkündigung des Wortes Gottes [Predigt] nimmt den zentralen
Platz
des Gottesdienstes ein, da aus ihr der Glaube wächst. [Röm.10,17])
- Anbetung
- Lieder
- Zeugnisse
- Abendmahl -
Praktizierung
(das Abendmahl findet z.Zt. zweiwöchentlich im Rahmen des
Gottesdienstes statt.
Ist es
offensichtlich, daß Ungläubige am Abendmahl teilnehmen könnten, so wird
vorher erklärend darauf hingewiesen, daß die Teilnahme nur für Glieder am
Leib Jesu vorgesehen ist.
Dies alles dient zur
Erbauung und Zurüstung
Es gibt keine
vorgeschriebene Gottesdienstfassung oder gar Liturgie
3.08.2 Bibelstunde
Es finden z.Zt. wöchentlich zwei Bibelstunden mit angeschlossenem Gebetsteil statt.
Vorrangiges Anliegen ist systematische biblische Unterweisung.
3.08.3 Andere Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungen können nach Bedarf und Gaben eingerichtet werden.
Neben den Gottesdiensten und der Bibel- und Gebetsstunde soll darauf geachtet
werden, daß persönliche Kontakte freundschaftlicher, seelsorgerlicher und
evangelistischer Art nicht durch zu viele Gemeindeaktivitäten erstickt
werden.
4. Praktische
Überlegungen
4.01 Raum, Ort
Die Gemeinde trifft sich im Hause Osterweder Straße 29 in Worpswede.
Der Sitz der Gemeinde ist Worpswede.
4.02 Finanzen
Die Gemeinde erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Nach 2. Kor. 9,7+8 gibt es nur
freiwillige Zuwendungen
Die Gemeinde wird finanziell getragen durch freiwillige Spenden.
4.03 Bezahlte Angestellte
Der Beschäftigung eines bezahlten Mitarbeiters stehen wir offen gegenüber. Es
muß allerdings die Frage der Finanzierbarkeit vorher gründlich und
abschließend geklärt worden sein.
Der bezahlte Mitarbeiter sollte aus Befangenheitsgründen nicht Ältester sein.
Die Anstellung eines bezahlten Mitarbeiters entbindet kein Gemeindeglied von
seiner aktiven Verantwortung und Mitarbeit.
Die Beschäftigung eines bezahlten Mitarbeiters setzt die ausdrückliche
Zustimmung der breiten Mehrheit der Gemeinde und einen schriftlichen
Arbeitsvertrag sowie eine klar umrissene Aufgabenbeschreibung voraus.
Aufsicht über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie über
die geleistete Arbeit des bezahlten Mitarbeiters wird von den Ältesten
ausgeübt. Diese sind in regelmäßigen Abständen der Gemeinde gegenüber zur
Rechenschaft über die aktuelle Situation des Angestellten verpflichtet.
Die Bezahlung und die Urlaubsregelung wird im Einzelfall zu entscheiden sein,
wobei eine angemessene Bezahlung der Tätigkeit entsprechend geleistet werden
muß.
Stand: 10.04.1999
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