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Standortpapier

Freie Bibelgemeinde Worpswede e.V.




1. Einleitung

1.1 Wer sind wir


Wir sind ein kleiner Kreis wiedergeborener Christen aus dem Umkreis Worpswedes.

1.2 Was ist unser Ziel

Unser Ziel ist es, als örtliche Gemeinde wiedergeborenen Christen (am Ort) eine Heimat zu geben sowie Suchenden die wahre Alternative für das Leben anhand der Bibel aufzuzeigen und anzubieten.

Als Leitsatz für Gemeindegründung und Gemeindeleben steht für uns Apg. 2,42:

»Sie verharrten aber

        • in der Lehre der Apostel,
        • in der Gemeinschaft,
        • im Brechen des Brotes und
        • in den Gebeten.«


Dadurch wollen wir ein einladendes Gemeindeleben praktizieren. In allem, was wir tun, möchten wir bestrebt sein, vor allem die Ehre Gottes zu suchen.


2. Glaubensbekenntnis

Wir glauben:


2.01
daß die Bibel von Gott inspiriert und in allen Teilen ohne Irrtum ist. Sie spiegelt so die absolute Autorität des einen und wahrhaftigen Gottes in allen Bereichen des Glaubens und der Lebensführung sowie in den Bereichen der Historie und der Wissenschaft wieder.

2.02
an den dreieinigen Gott,

        • den Heiligen Geist, der uns in alle Wahrheit leitet und den Sohn zeigt,
        • den Sohn, der unsere Schuld bezahlt hat,
        • den Vater, der uns durch Jesu Erlösungstat als Kinder annimmt.



2.03
daß der dreieinige Gott den Kosmos und den darin lebenden Menschen in 6 (sechs) Tagen geschaffen hat.

2.04
daß der Mensch im Garten Eden durch seinen Ungehorsam gegen Gott von der Gemeinschaft mit Gott ausgeschlossen ist. Somit sind er und seine Nachkommen erlösungsbedürftig geworden.

2.05
daß Jesus Christus der einzige von Gott gegebene Weg zum Vater zurück ist. Gott hat ihn stellvertretend für die Schuld aller Menschen sterben lassen.

2.06
daß Jesus Christus von der Jungfrau Maria geboren wurde und ein sündloses Leben führte. Er starb am Kreuz auf Golgatha und ist am dritten Tage von den Toten auferstanden. Er sitzt zur Rechten Gottes, des Vaters. Von dort wird er kommen und sowohl die Lebenden als auch die Toten richten.

2.07
an das Gnadengeschenk der Erlösung von der ewigen Verdammnis allein durch Glauben an Jesus Christus und Seinen stellvertretenden Opfertod.

2.08
an die Gläubigentaufe als ein Symbol für eine geistliche Wahrheit:

        • Mit Christus gestorben,
        • mit Christus auferstanden.



2.09
an das Mahl des Herrn als ein Symbol für eine geistliche Wahrheit:

        • als Mahl der Einheit mit dem Herrn
        • als Mahl der Gemeinschaft mit dem Herrn und den Gläubigen,
        • als Mahl der Verkündigung
        • als Mahl des Gedächtnisses


2.10
an die Unverlierbarkeit des Heils.

2.11
daß der Glaube im alltäglichen Leben sichtbar wird (Heiligung).

2.12
daß Gott in verschiedenen Epochen den Menschen Errettung angeboten hat, welche allerdings zu allen Zeiten ihren Grund in dem einen Opfer Christi hatte und hat.

2.13
daß Gott am Ende der jetzigen Epoche die Gemeinde Jesu sowie die in Christus Entschlafenen zu sich holt (Entrückung). Wir glauben, daß die Entrückung vor der großen Drangsal geschieht. Den genauen Zeitpunkt selbst weiß nur Gott der Vater.

2.14
daß Gott nach dieser großen Drangsal und einem anschließenden Völkergericht ein tausendjähriges Friedensreich schaffen wird, in dem Jesus Christus selbst mit seinen Heiligen sichtbar regieren wird.

2.15
daß Gott am Ende aller Zeiten einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen wird.

2.16
an die Existenz der universellen Gemeinde als Leib Jesu Christi (Gemeinde der Heiligen) im Allgemeinen und an die Existenz örtlicher Gemeinden aller Wiedergeborenen im Einzelnen. Das Haupt der universalen sowie der örtlichen Gemeinde ist Jesus Christus selbst.

2.17
daß Gott einem jedem Gemeindeglied mindestens eine Gabe zur Erbauung der Gemeinde gegeben hat, die nach 1. Petr. 4,9+10 auch jeder einsetzen sollte.


3. Gemeindeverständnis

3.01 Biblische Definition von Gemeinde


Biblische Gemeinde gründet sich einzig und allein auf die Erlösungstat Jesu Christi. In dem alleinigen Glauben an seinen stellvertretenden Opfertod und an seine Auferstehung ist sie aus allen wahrhaft Gläubigen zu einem geistlichen Tempel zusammengefügt.
Zu ihr gehören alle aus Gott geborenen Christen auf

        • örtlicher sowie auf
        • weltweiter Ebene.

 

Biblische Gemeinde ist - der "Tempel Gottes". (Eph.2,21)

        • der "Leib Jesu", der Christus aber das Haupt. (Eph.4,16)
        • die "Braut Jesu". (Eph.5,32)
        • die "Herde Jesu" und ER der Hirte. (1.Petr.5,2-4)
        • eine "königliche Priesterschaft". (1.Petr.2,9)
        • "Pfeiler und Grundfeste der Wahrheit". ( 1.Tim.3,15)
        • die Einheit der "vor Grundlegung der Welt" Erwählten (Eph.1,4)


Biblische Gemeinde ist somit nicht Volkskirche im üblichen Sinne.




3.02 Verhältnis zur Kirche und anderen Gemeinschaften

Wir wissen uns mit allen Menschen verbunden, die Jesus Christus als ihren persönlichen Heiland angenommen haben und ihr Leben ganz unter die Herrschaft Gottes stellen wollen.
Insofern sieht sich die Gemeinde mit allen Glaubensgemeinschaften verbunden, die ausschließlich auf dem Wort Gottes fußen.
Eine enge, d.h. eine Zusammenarbeit auf geistlicher Ebene kann folglich nur mit Gemeinschaften erfolgen, die Gemeinden im biblischen Sinne sind.
Dort, wo biblische Inhalte verkürzt, verfälscht oder weggelassen werden, kommt für uns eine Zusammenarbeit nicht in Frage.

Ebenfalls grenzen wir uns zu extrem autoritär ausgerichteten Gemeinden, in denen auf unbiblische Weise Gläubige an Personen oder von Personen aufgestellte Gebote gebunden werden, ab.

Eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Allianz oder Mitarbeit in der Ökumene lehnen wir ab, da dies dem Bild des Leibes Jesu Christi widerspräche.

3.02.1. Verhältnis zu Gemeinden am Ort

Die Freie Bibelgemeinde Worpswede ist bestrebt, zu allen biblisch ausgerichteten Gemeinden am Ort oder in der näheren Umgebung einen freundschaftlichen Kontakt zu halten, wobei auch eine verbindliche Zusammenarbeit möglich ist. Wir gehen davon aus, daß eine Vielzahl von Gemeinden zu einer geistlichen Belebung ihres Umfeldes führt.
Die Freie Bibelgemeinde Worpswede ist bestrebt, zu allen biblisch ausgerichteten Gemeinden am Ort oder in der näheren Umgebung einen freundschaftlichen Kontakt zu halten. Wir gehen davon aus, daß eine Vielzahl von Gemeinden zu einer geistlichen Belebung ihres Umfeldes führt.

3.02.2.Verhältnis zu Verbänden

Die Freie Bibelgemeinde Worpswede versteht sich als eine freie Gemeinde. Sie lehnt daher die Mitgliedschaft in Verbänden, die eine Eingliederung in übergemeindliche Hierarchiestrukturen verlangen, ab.
Die Mitgliedschaft in Verbänden, die lediglich beratende Funktion haben, wird nicht abgelehnt, aber z.Zt. auch nicht angestrebt.
Es versteht sich von selbst, daß die Mitgliedschaft oder Mitarbeit nur in Verbänden erfolgen kann, die auf biblischen Boden stehen.


3.02.3. Verhältnis zum Verein

Die Freie Bibelgemeinde Worpswede e.V. ist die "juristische Person" der Gemeinde und somit Ansprechpartner für die "weltlichen" Angelegenheiten der Gemeinde.

Jedes Gemeindeglied ist somit auch Mitglied des Vereins. Menschen, die nicht den Herrn Jesus als ihren persönlichen Heiland angenommen haben, können auch nicht Mitglied des Vereins werden.
Die Gemeindeleitung ist zugleich Vorstand des Vereins.

Jede als solche bezeichnete Gemeindeversammlung ist gleichzeitig Vereinsversammlung.

Näheres regelt die Satzung.




3.03 Mitgliedschaft

Die Gemeinde praktiziert eine offizielle Mitgliedschaft. Die Voraussetzungen hierfür sind:

a) nur wiedergeborene Christen können Mitglied sein.

b) Jedes Gemeindemitglied sollte sich mit den schriftlich festgelegten Glaubensgrundsätzen, dem Gemeindeverständnis und der Vereinsatzung identifizieren können.

c) Doppelmitgliedschaft ist ausgeschlossen.

d) Menschen, die aus einer Gemeinde ausgeschlossen wurden, können bis zur Klärung dieses Sachverhaltes nicht Mitglied werden.

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt nach Absprache mit der Gemeindeleitung und nach Bekanntgabe in der Gemeinde.

3.0.4.Verantwortung

Jedes Gemeindeglied ist als Glied am Leib Jesu für sein Handeln an erster Stelle vor Gott, vor der Gemeinde und auch vor sich selbst verantwortlich. Eine erklärte passive Mitgliedschaft gibt es also nicht. Es besteht somit eine wechselseitige Beziehung in der Verantwortung des Gemeindegliedes zur Gemeinde und in der Verantwortung der Gemeinde gegenüber dem Gemeindeglied.

3.04.1 Verbindlichkeit

Die Gemeinde erachtet eine erklärte Gemeindemitgliedschaft und Freiwilligkeit als unbedingte Voraussetzungen für ein verbindliches Miteinander. Ein Glied kann erst als solches angesprochen werden, wenn klar ist, daß es sich auch als solches versteht. Möglichst regelmäßige Teilnahme an den Gemeindeveranstaltungen (Hebr.10,24) und ein bewußtes Heiligungsleben (1.Petr.1,16) sind Kennzeichen dieser Verbindlichkeit.
Jedes Gemeindeglied versichert vor Eintritt in die Gemeinde, daß es die Bibel als Wort Gottes als unbedingte Autorität akzeptiert. Es versichert weiterhin, daß es die Glaubensgrundlage, das Gemeindeverständnis und die Satzung des Vereins für sich als verbindlich ansieht.
Sollten unterschiedliche Auffassungen im Bibelverständnis aufkommen, so sind sie solange am Wort Gottes zu prüfen und unter Gebet zu begutachten, bis Einigkeit hergestellt ist. Bis dahin gilt die vorherrschende Lehrmeinung als verbindlich.


3.04.2 Seelsorge

Unter Seelsorge verstehen wir persönliches Miteinander und Fürsorge im täglichen Leben. Wir wollen einander helfen, ermuntern, unterstützen und bei Bedarf auch auf Probleme ansprechen. Unser Ziel ist dabei, jedem zu helfen, ein Gott wohlgefälliges und erfülltes Leben zu führen (2. Tim. 3,16+17/1.Thess. 5, 14)
Wir gehen davon aus, daß alles "Handwerkzeug" zu einer gesunden Seelsorge in der Bibel zu finden ist. Anleihen aus der Psychologie, Psychotherapie, Psychiatrie, lehnen wir, sofern sie Gottes Wort widersprechen, ab.

3.04.3 Gemeindezucht

Gemeindezucht ist für uns ein Teil biblischer Seelsorge.

Bei Bekanntwerden offensichtlicher Sünde im Leben eines Gemeindegliedes ist der biblische Weg (Reden erst unter 4, dann unter 6 Augen, Bekanntmachen vor der Gemeinde, bis hin zum Ausschluß aus der Gemeinde bei fehlender Breitschaft zur Buße) konsequent und ohne Ansehen der Person einzuhalten.

Ziele der Gemeindezucht sind echte Buße und die Rückführung des Betreffenden in die Gemeinschaft mit Gott und mit der Gemeinde sowie der Schutz der Gemeinde vor Irrlehre und sich einschleichende Sünde.
Unter Ausschluß verstehen wir einen regelrechten Ausschluß aus allen Gemeindeveranstaltungen.

Durchführung:
Dem Betroffenen wird mitgeteilt, daß er von den Gemeindeveranstaltungen ausgeschlossen ist.

Sollte der Betroffene wider Erwarten doch zu den Veranstaltungen erscheinen, wird öffentlich darauf hingewiesen, daß und aus welchen Gründen seine Anwesenheit unerwünscht ist.

Sollte der Betroffene echte Buße tun, ist ebenso öffentlich zu verfahren.

3.05 Mitarbeiterschaft (Gaben)

Die Mitarbeiterschaft setzt sich aus jedem einzelnen Glied der Gemeinde zusammen, da jeder wiedergeborene Christ mindestens eine Geistesgabe erhalten hat.
Nach dem Zeugnis des Neuen Testamentes gibt es für die Gemeinde als Leib Verpflichtungen sowohl gegenüber den eigenen Gliedern als auch gegenüber der Welt bzw. auch anderen Gemeinden. Aus dieser Forderung entstehen Aufgaben für die Gemeinde, die entsprechend auf die einzelnen Gemeindeglieder verteilt werden müssen.




3.06 Leitung

3.06.1 Älteste


Die Gemeinde wird nach biblischen Gesichtspunkten (1.Tim.3,1-8) von einer Mehrzahl Ältester (möglichst 3) geleitet. Dieses sind Männer, die von Gott mit der Geistesgabe der Führung bedacht worden sind und unter Gebet und nach einer Zeit der Bewährung von der Gemeinde als solche erkannt und anerkannt werden.
Der Dienst der Ältesten muß nach Ablauf von jeweils 3 Jahren von der Gemeinde bestätigt werden. Hierzu sind 80% der Stimmen aller Gemeindeglieder notwendig.

3.06.2 Diakone

Die praktischen Arbeiten in der Gemeinde werden von Männern geleitet, die von Gott hierfür ausgestattet wurden (1. Tim. 3,8-13); sie werden erst nach einer Zeit der Erprobung erkannt und anerkannt.




3.07 Gemeindegründung, Evangelisation, Mission

Unter Evangelisation verstehen wir allgemein das Verbreiten der frohen Botschaft von der Vergebung der Sünden. Entsprechend der allgemeinen Wortverwendung ist Evangelisation das Verbreiten des Evangeliums im Umkreis der Ortsgemeinde.
Das Einbinden der Neubekehrten in eine biblische Gemeinde wird von uns als wichtig erachtet.

Dagegen verstehen wir unter Mission das Aussenden einer oder mehrerer Personen in eine bestimmte Region mit dem Ziel der Evangelisation und der Gründung von Gemeinde.

Die Entsendung eines Missionars oder einer Missionarin steht z.Zt. nicht an.

3.07.1
Wenn sich die Voraussetzungen zur Gründung einer neuen Gemeinde abzeichnen, wird die Gemeinde ein Gründungsteam mit dieser Aufgabe betrauen.

Auf eine gezielte persönliche Nachbetreuung wird verstärkt Wert gelegt, damit geistliches Wachstum beim Einzelnen und somit bei der gesamten Gemeinde gewährleistet ist.

Wir erachten eine kleine Gemeinde als übersichtlicher und familiärer für das einzelne Glied. Kleine Gemeinden sind zudem flexibler und eine Mehrzahl kleiner Gemeinden - vielleicht sogar am gleichen Ort - geben dem suchenden Christen eine größere Möglichkeit der Auswahl "seiner" Gemeinde und beleben das geistliche Leben ihre Umfeldes.




3.08 Gemeindeveranstaltungen

3.08.1 Gottesdienste


Der Gottesdienst ist die zentrale Veranstaltung der Gemeinde. In ihm soll vor allem gemeinschaftlich der Blick auf Gott gerichtet werden und IHM Ehre zuteil werden.
Dies geschieht durch:

        • Verkündigung - zentral
          (die Verkündigung des Wortes Gottes [Predigt] nimmt den zentralen Platz
          des Gottesdienstes ein, da aus ihr der Glaube wächst. [Röm.10,17])
        • Anbetung
        • Lieder
        • Zeugnisse
        • Abendmahl - Praktizierung
          (das Abendmahl findet z.Zt. zweiwöchentlich im Rahmen des Gottesdienstes statt.

Ist es offensichtlich, daß Ungläubige am Abendmahl teilnehmen könnten, so wird vorher erklärend darauf hingewiesen, daß die Teilnahme nur für Glieder am Leib Jesu vorgesehen ist.

Dies alles dient zur Erbauung und Zurüstung

Es gibt keine vorgeschriebene Gottesdienstfassung oder gar Liturgie

3.08.2 Bibelstunde

Es finden z.Zt. wöchentlich zwei Bibelstunden mit angeschlossenem Gebetsteil statt. Vorrangiges Anliegen ist systematische biblische Unterweisung.

3.08.3 Andere Veranstaltungen

Weitere Veranstaltungen können nach Bedarf und Gaben eingerichtet werden. Neben den Gottesdiensten und der Bibel- und Gebetsstunde soll darauf geachtet werden, daß persönliche Kontakte freundschaftlicher, seelsorgerlicher und evangelistischer Art nicht durch zu viele Gemeindeaktivitäten erstickt werden.


4. Praktische Überlegungen

4.01 Raum, Ort


Die Gemeinde trifft sich im Hause Osterweder Straße 29 in Worpswede.

Der Sitz der Gemeinde ist Worpswede.

4.02 Finanzen

Die Gemeinde erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Nach 2. Kor. 9,7+8 gibt es nur freiwillige Zuwendungen
Die Gemeinde wird finanziell getragen durch freiwillige Spenden.

4.03 Bezahlte Angestellte

Der Beschäftigung eines bezahlten Mitarbeiters stehen wir offen gegenüber. Es muß allerdings die Frage der Finanzierbarkeit vorher gründlich und abschließend geklärt worden sein.

Der bezahlte Mitarbeiter sollte aus Befangenheitsgründen nicht Ältester sein.

Die Anstellung eines bezahlten Mitarbeiters entbindet kein Gemeindeglied von seiner aktiven Verantwortung und Mitarbeit.

Die Beschäftigung eines bezahlten Mitarbeiters setzt die ausdrückliche Zustimmung der breiten Mehrheit der Gemeinde und einen schriftlichen Arbeitsvertrag sowie eine klar umrissene Aufgabenbeschreibung voraus.
Aufsicht über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie über die geleistete Arbeit des bezahlten Mitarbeiters wird von den Ältesten ausgeübt. Diese sind in regelmäßigen Abständen der Gemeinde gegenüber zur Rechenschaft über die aktuelle Situation des Angestellten verpflichtet.

Die Bezahlung und die Urlaubsregelung wird im Einzelfall zu entscheiden sein, wobei eine angemessene Bezahlung der Tätigkeit entsprechend geleistet werden muß.


Stand: 10.04.1999